Brandschutzfugen



Fugen im Bereich Brandschutz

Brandschutz ist in vielen Gebäuden von enormer Wichtigkeit, damit Brände verhindert werden und im Falle eines Brandes die Ausbreitung des Feuers unterbunden wird. Zum Brandschutz gehört auch eine fachgerechte Fugenabdichtung mit einem geeigneten Dichtstoff.

Bei der Ausführung von Brandschutzabdichtungen treten häufig Unsicherheiten bezüglich einiger Begriffe wie z.B. Baustoffklasse und Feuerwiderstandsklasse auf. Es stellt sich immer wieder die Frage, welcher Dichtstoff für Brandschutzabdichtungen geeignet ist und wie der Dichtstoff klassifiziert sein muss.

Grundlage für den Brandschutz ist die DIN 4102. In dieser Norm werden Baustoffe in fünf Baustoffklassen eingeteilt. Die Einteilung beruht auf Prüfungen der Baustoffe, wo das Brandverhalten beurteilt und der Baustoff einer Baustoffklasse zugeordnet wird.

1. Baustoffklasse

Baustoffklassen bezeichnen das Brandverhalten von einem einzelnen Baustoff und sind nicht identisch mit Feuerwiderstandsklassen, die einen Feuerwiderstand von einem gesamten Bauteil kennzeichnen. Im Sinne der Einführung europäischer und internationaler Normen sind neben den fünf Baustoffklassen nach DIN 4102 derzeit sieben Euroklassen geplant.

2. Feuerwiderstandsklasse

Bei der Feuerwiderstandsklasse wird zu dem Bauteil angegeben, wie lange in Minuten die Ausbreitung der Flammen durch das Bauteil verhindert wird. Die Angabe erfolgt in Kombination mit einem Buchstaben für bestimmte Bauteile z.B. G für Brandschutzverglasungen T für Brandschutztüren W für Brandschutzwände. Zum Beispiel bedeutet die Angabe T 30, dass durch die Brandschutztür die Ausbreitung von Feuer, Rauch und Wärme für mindestens 30 Minuten verhindert wird. Die Feuerwiderstandsklasse wird immer für das gesamte Bauteil im eingebauten Zustand angegeben. Dazu gehören auch die eventuell im Bauteil vorhandenen Längs- und Querfugen, Hinterfüllmaterial sowie Anschlüsse und Befestigungsmittel. Der konstruktive Aufbau einer Fuge, ihre Abmessungen sowie die verwendeten Baustoffe können für die Feuerwiderstandsdauer eine entscheidende Bedeutung haben. Die Angabe einer Feuerwiderstandsklasse ist nur mit einer Bauteilprüfung möglich.

3. Rauchdichtigkeit

Die Rauchdichtigkeit z.B. von Türen muss durch eine Bauteilprüfung nach DIN 18095 geprüft werden. Die Anforderungen für die Rauchdichtigkeit sind in den einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich, so dass keine einheitliche Abdichtung genannt werden kann.

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