WHG-Abdichtungen zur Verwendung in LAU- und JGS-Anlagen
Beim Lagern, Abfüllen und Umschlagen („LAU“) sowie beim Herstellen, Behandeln und Verwenden („HBV“) von wassergefährdenden Stoffen werden hohe umweltschutzrechtliche Anforderungen an die Anlagen und deren bauliche Komponenten gestellt. Separat betrachtet werden hier Anlagen , in denen Jauche, Gülle und Silagesickersäfte („JGS“) auftreten. Sofern die LAU-Anlagen, JGS-Anlagen oder Biogasanlagen selbst nicht mit besonderen Merkmalen ausgestattet sind, müssen sie mit einem dichten und beständigen Auffangraum versehen werden. Wird Beton als Abdichtmittel für die Rückhalteeinrichtungen von austretenden Flüssigkeiten gewählt, so müssen auch die sich ergebenden Fugen der Betonkonstruktion ebenso dicht und beständig abgedichtet werden. Einbetonierte Fugenabdichtungen, für Arbeits- wie auch für Dehnfugen, müssen hierfür eine allgemeine bauaufsichtliche bzw. eine europäisch technische Zulassung gemäß der Prüfgrundsätze des DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik – aufweisen.
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